Jedes Jahr vergibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz in Steglitz-Zehlendorf Projektfördermittel. Das Bündnis, mit Personen aus freien Trägern und der Bezirksverwaltung besetzt, entscheidet über Eure/Ihre Projektidee im zweiten Quartal 2025. Die Grundlagen der Entscheidungen finden sich in der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie" (Förderrichtlinie ‚Demokratie leben!‘) und in den Förderschwerpunkten der Partnerschaft Steglitz-Zehlendorf.
Wer kann Anträge stellen?
freie, gemeinnützige Träger [und Privatpersonen, Initiativen ohne feste Organisationsstruktur: Infos siehe unten]
Für wen soll das Projekt sein?
Kinder, Jugendliche, Multiplikator:innen, Erwachsene
Wo soll das Projekt stattfinden?
Steglitz-Zehlendorf
Förderzeitraum:
01.06.2025 – 31.12.2025
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Bis zum 25. April 2025
Was kann gefördert werden?
Sachmittel und Honorare (AV Hon KJH)
Was können Inhalte und Handlungsfelder sein?
Die Ziele des Bundesprogrammes sind:
Gesucht werden Kleinprojekte:
Bitte beachten Sie, im Aktionsfonds können Anträge nur von Trägern gestellt werden, die als juristische Person (z.B. Stiftung, gGmbH oder e.V.) organisiert sind. Privatpersonen/Initiativen können mit Anbindung an einen Träger Projektanträge stellen. Projektanträge können bis zum 25. April 2025 eingereicht werden. Der maximale Projektzeitraum ist 01. Juni 2025 – 31. Dezember 2025. Der Förderrahmen umfasst maximal 5.000 Euro.
Die Bewilligung findet unter Vorbehalt der aktuellen Haushaltssituation im Bund statt.